Bei der Prüfung des für den Bau vorgeschlagenen Grundstücks sind die topografische Beschaffenheit, der Standortkontext, der Verkehr, die Zufahrtsstraßen zum Grundstück sowie die Funktion der umgebenden Nachbarschaft, die Breite der Durchfahrt und die Menge des Fußgängerverkehrs zu beachten Breite des Bürgersteigs und der Zugang von Straßen zu Land ist von wesentlicher Bedeutung. Die Errichtung solcher Plätze an Kreuzungen, Plätzen und anderen in den Gesetzen genannten verbotenen Bereichen und neben öffentlichen Versammlungsstätten ist nicht gestattet.
- Für Zwei- und Einbahnstraßen, in denen kleine Bahnhöfe gebaut werden, müssen mindestens sechs bzw. drei sich kreuzende Linien vorhanden sein. Die Mindestfläche für die Installation der Stationseinrichtungen beträgt 8 Meter Breite und 20 Meter Länge. (Zusätzlich zu den oben genannten Breitenmaßen sollte natürlich auch der Fußgängerüberweg berücksichtigt werden.)
- Das Grundstück sollte nicht neben Schulen, Bildungskomplexen, medizinischen Gebäuden, Krankenhäusern, Sanatorien, religiösen Gebäuden, Kinos sowie Sporthallen, Hotels, Restaurants, Bürogebäuden und anderen Gebäuden und Versammlungsstätten liegen, die für mehr als 50 Personen ausgelegt sind, große Geschäfte (mehr als 2000 Quadratmeter), Wohnhäuser, Telefonzentralen, Lager, in denen brennbare oder gefährliche Materialien in großen Mengen gelagert werden (z.
- Das vorgeschlagene Land sollte nicht im Weg des Hochwasserdurchgangs und des umgebenden Abflusswassers liegen.
- Das ausgewählte Land sollte nicht in der Nähe von Wasserbrunnen, Aquädukten, Hauptwasserstraßen, Quellen, Flüssen, Strommasten, Pipelines liegen oder diese überblicken.
- Das ausgewählte Land sollte nicht auf oder in der Nähe der Verwerfungen oder auf befestigtem Boden und dem Ort der Anhäufung von Bauschutt liegen.
- Es ist notwendig, dass die Baustelle von den zuständigen lokalen Behörden (Gemeinde, Verkehrspolizei, Technik und Sicherheit) genehmigt wird.
- Die Baustelle für die Station sollte auf beiden Seiten mindestens 15 Meter entfernt von Geschäften und Dienstleistungszentren sein, die ungeschützte Flammen haben (Schmieden, Schweißen, Heizkörper, Gießen, Löten, Bäckerei, Grill usw.).
- Es sollten keine Laubpflanzen und Bäume auf dem Boden stehen.
- Auf der Straße sollte der Zugang zum Bahnhof mit der Stadtverwaltung und den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Es sollten die notwendigen Maßnahmen bezüglich der Installation von Sicherheitsausrüstung (Warnleuchten, Strohgeschwindigkeit, Verkehrszeichen, Stopp-Warnzeichen usw.) ab 200 Metern vom Eingang der Station getroffen werden. .
- Hochspannungsversorgung, Gastransportleitungen und Eisenbahnlinien usw., sowohl unterirdisch als auch oberirdisch, sollten beachtet werden. Der Bereich Hochspannungskabel sollte bezüglich Spannungshöhe und Luftfeuchtigkeit mit der regionalen Energieorganisation abgesprochen werden.





